Reform 2020 – welche Änderungen sind vorgesehen?

12. July 2017
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Erika Mesmer, Client Relationship Manager

Die Kampagne für die Abstimmung vom 24. September bezüglich der Reform der Altersvorsorge 2020 ist in vollem Gange und jede Interessensgruppe versucht uns mit ihren eigenen Argumenten zu überzeugen. In diesem Dschungel der (Des)Information ist es manchmal schwer zu wissen, was richtig und was falsch ist.

Die Verordnung, welche bis Anfangs Oktober in der Vernehmlassung ist, liefert uns wertvolle Details zur voraussichtlichen Umsetzung der Reform, sollte diese vom Volk bei der Abstimmung angenommen werden. Die wichtigsten Punkte sind:

Massnahmen per 1. Januar 2018:

  • Schrittweise Anhebung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs, AHV und berufliche Vorsorge

Massnahmen per 1. Januar 2019:

  • Schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8% auf 6.0%
  • AHV: die Altersrenten von Neurentnern werden um monatlich 70 Franken erhöht und die Rentensumme von Ehepaaren wird auf 155% Maximalrente plafoniert (heute 150% )

Massnahmen per 1. Januar 2021:

  • Finanzierung der Massnahmen durch Anhebung der AHV-Lohnbeiträge um 0.3 Punkte (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0.15)

Weitere Information der Bundesverwaltung finden Sie HIER.

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