FIDLEG und FINIG, wie war das?

06. February 2017
-IAM

Christophe Rusconi, Head of Trading IAM

Der Finanzsektor unseres Landes hat seine reglementarische Mutation noch nicht abgeschlossen. Bald werden zwei wichtige Texte den beiden Kammern vorgelegt: es handelt sich um das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und um das Finanzinstitutsgesetz (FINIG).

FIDLEG ist von der europäischen Regulierung MIFID inspiriert und hat diese dem Schweizer Kontext angepasst. Das FIDLEG wird voraussichtlich den Finanzintermediaire vorschreiben, dass sie die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und die richtigen Ratschläge geben. Dieses Gesetz sieht uniforme Regeln für die Erstellung von Prospekten vor, sowie leicht verständlich Informationsblätter mit den wichtigsten Informationen für Privatkunden, welche diesen den Vergleich von unterschiedlichen Produkten vereinfachen sollte.

FINIT wiederum regelt in einem einzigen Text die Überwachung der Finanzdienstleister. Dieses Gesetz wird die aktuellen Regeln übernehmen und neue Elemente hinzufügen. Unteranderem ist eine Hierarchie der Zulassungen vorgesehen. Zukünftig könnte die FINMA eine „generelle“ Zulassung erteilen, welche mehrere Aktivitäten zulässt (z.B. Kollektivanlagen, Effektenhändler…). Diese verschiedenen Tätigkeiten benötigen heute eine Zulassung für jeden Bereich.

Die beiden Texte müssen noch von den beiden Kammern genehmigt werden und können somit noch verändert werden. In Kraft werden sie voraussichtlich erst 2018 treten.

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