Umwandlungssatz, Rente und Kapitalbezug

03. September 2018
-IAM, News

Jean-Louis Richard, Senior Financial Analyst

Eine neue Studie von Credit Suisse widmet sich der Finanzierung der Altersvorsorge. Der Umwandlungssatz, auf dessen Basis die jährliche Rente vom Vermögen der 2. Säule berechnet wird, ist ein zentraler Wert. Seine „angemessene“ Höhe berechnen Aktuare auf 5.0%. Dies liegt unter dem legalen Minimum von 6.8%, welcher auf dem obligatorischen Teil des Vermögens (aufgebaut durch die Erhebungen auf dem Lohn bis 84‘600.- pro Jahr) angewendet wird. Auf dem über-obligatorischen Teil setzten die Vorsorgeeinrichtungen einen freien Satz an, einen viel niedrigeren. Aber, so hält die Studie fest, liegt der durchschnittliche Satz immer noch bei 5.5%, welches zu hoch ist. Dadurch erhalten die Rentner einen zu grossen Teil des Vermögens der Vorsorgeeinrichtung, auf Kosten der Aktiven. Um diese Situation zu ändern, muss der Umwandlungssatz in Zukunft weiter sinken. Dies sollte die Versicherten dazu führen, mehr zu sparen, wenn sie das Niveau ihrer zukünftigen Leistungen halten wollen.

Es sei denn, sie entscheiden sich für die Auszahlung ihres Kapitals. 31% der neuen Rentner wählen diese Option. 18% mischen die Auszahlung von Kapital und Rente. Ein Projekt, um die Kapitalauszahlungen zu verbieten, um zu verhindern, dass Leute sich bei der Sozialhilfe wiederfinden, nachdem sie ihr ganzes Kapital verbraucht haben, wurde 2016 vom Parlament abgelehnt. Und letztlich entschliessen sich 51% ihr Vermögen in Form von Rente zu beziehen.

Der finanzielle Vorteil der einen oder anderen Lösung, hängt von bekannten Parametern ab, wie der Besteuerungssatz von Kapital und Einkommen und dem Umwandlungssatz. Andere Parameter sind unbekannt, wie die zukünftige Rendite des Vermögens und die Lebenserwartung des Rentners. Unter Berücksichtigung aller dieser Faktoren kann die Studie keine klare Schlussfolgerung ziehen, ausser dass ein sinkender Umwandlungssatz den Kapitalbezug fördert.

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